Aktuelle WWF-Studie: Immer mehr Deutsche wollen umweltbewusst reisen
Frankfurt - Ein zweiwöchiger Mallorcaurlaub verursacht pro Person mehr als eine Tonne CO2 und schädigt das Klima ebenso sehr wie ein Jahr Autofahren. Zu diesem Ergebnis kommt die WWF-Studie „Der touristische Klima-Fußabdruck 2009“. Darin hat der WWF den Klima-Fußabdruck für sieben Beispielurlaube berechnet, die für die Reisegewohnheiten der Deutschen typisch sind.
Der Klima-Fußabdruck macht deutlich, in welchen Bereichen einer Reise wie viel klimaschädliches CO2 verursacht wird. Alleine 925 Kilogramm fallen bei der Mallorcareise auf die An- und Abreise eines jeden Reisenden an. Die Unterkunft schlägt mit 148 kg zu Buche; für die Verpflegung kommen 91 kg und für die Aktivitäten vor Ort noch einmal 58 kg CO2 hinzu. Ein Ostseeurlaub verursacht hingegen nur 258 Kilogramm CO2 pro Person, da An- und Abreise deutlich weniger CO2-Emissionen mit sich bringen. Wer den Urlaub zu Hause „auf Balkonien“ verbringt, tut dies nahezu CO2-neutral: Die urlaubsbedingten Emissionen erreichen hier für jeden Daheimgebliebenen gerade einmal 58 kg CO2.
„Die Wahl des Verkehrsmittels sowie die Entfernung zum Zielort spielen die bei weitem größte Rolle“, so WWF-Tourismusexpertin Petra Bollich. „Leider ist das Reiseverhalten der Deutschen kein Vorbild für andere Länder. Würden alle Menschen wie die Deutschen reisen, würden sich die weltweiten Reiseemissionen vervierfachen. Es wird höchste Zeit, dass sich der touristische Klima-Fußabdruck deutscher Urlauber und Reiseanbieter deutlich verringert.“
Allerdings wollen immer mehr Deutsche umweltbewusst verreisen, wie ebenfalls aus der WWF-Studie hervorgeht. Erstmals hat der WWF in einer repräsentativen Befragung untersuchen lassen, inwiefern der Klimawandel die Reiseentscheidung der Deutschen beeinflusst. 43 Prozent der Deutschen wollen demnach, als Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emmissionen künftig „ein Urlaubsziel in der Nähe wählen“, oder haben das bereits getan. 20 Prozent der Befragten äußerten die Absicht, künftig nur noch Reisen zu buchen, die Umweltstandards berücksichtigen.
„Immer mehr Verbraucher wollen umweltschonend reisen, und diesem Wunsch muss die Tourismusbranche nachkommen“, so Petra Bollich. „Die Unternehmen müssen viel mehr Angebote entwickeln, in denen der Klimaschutz berücksichtigt wird. Darüber hinaus fordern wir mehr Transparenz bei Reisen, was die Klimarelevanz angeht. Eine deutliche Kennzeichnung der CO2-Emmissionen würde dem Verbraucher eine bewusste Entscheidung für eine umweltverträgliche Reise ermöglichen“.
Tourismus ist weltweit für fünf Prozent aller Treibhausgasemissionen verantwortlich. Zwar sind nur drei Prozent aller Reisen Fernreisen per Flugzeug; diese verursachen aber 17 Prozent der klimaschädlichen Emissionen im Tourismus. Da Emissionen in großen Höhen den Treibhauseffekt weitaus stärker anheizen als der Kohlendioxidausstoß am Boden, wiegen die Klima-Auswirkungen des Flugverkehrs deutlich schwerer.
Donnerstag, August 13, 2009
Mittwoch, April 16, 2008
MS CORAL kreuzt im neuen Look ab 359,- Euro
Westliches Mittelmeer: MS CORAL kreuzt im neuen Look ab 359,- Euro
München, April 2008: Das Mittelklasse-Kreuzfahrtschiff MS CORAL der griechisch/zypriotischen Reederei Louis Cruise Lines hat sich einem Facelifting unterzogen und befährt nun das westliche Mittelmeer ab/bis Genua mit mehr Komfort und noch mehr Bordangebot. So erhielt die Lady 30 neue Kabinen auf dem Zeus-Deck, ebenfalls auf Deck 9 lädt die neu gebaute Nefeli-Bar zu einem Drink ein und eine erneuerte Klimaanlage sorgt für kühle Frische an Bord des Schiffes. Weiters wurde das Casino/Kino zu einer Mehrzwecklounge umgebaut, eine moderne Musikanlage im Hauptrestaurant sorgt für die passende musikalische Stimmung und die Wandverkleidungen in den Korridoren wurden komplett erneuert. „Auch in den Passagierkabinen hat sich einiges getan", fügt Alexander Gessl, Geschäftsführer von AIR-MARITIME Seereisen, seit 2004 Generalvertretung von Louis Cruise Lines in Österreich und Deutschland, hinzu. „Badezimmerrenovierungen, neue Teppiche und Tapeten sowie neue Deckenverkleidungen und Polsterungen in den Kabinen sorgen dafür, dass sich unsere Gäste in den eigenen vier Wänden rundherum wohl fühlen."
Passagiere können sich im April, Mai und Juni 2008 bereits ab 359,- Euro (Innen-Kabine) und ab 459,- Euro (Außenkabine) pro Person im Rahmen der 8tägigen Reisen persönlich vom neuen Aussehen der MS CORAL überzeugen. Start- und Zielhafen ist Genua, angesteuert werden Marseille, Palma de Mallorca, Almeria, Malaga, Tanger, Gibraltar, Ibiza und Barcelona. Ein Bustransfer ab/bis Deutschland nach Genua kann für 149,- Euro pro Person dazugebucht werden. Die Termine sind der 26. April, der 03., 10., 24. & 31. Mai sowie der 07., 14., 21. & 28. Juni 2008. Im Reisepreis eingeschlossen sind die Vollpension an Bord, ein 24-Stunden-Kabinenservice, die Benutzung aller Bordeinrichtungen im Passagierbereich, Veranstaltungen und Unterhaltungsprogramm an Bord, eine deutschsprachige Bordbetreuung sowie der Treibstoffzuschlag von 35 Euro pro Vollzahler.
Technische Daten MS CORAL
Reederei: Louis Cruise Lines, Veranstalter: Air-Maritime Seereisen, Baujahr: 1971 / 2005+ 2008 Schiffsrenovierungen, Flagge: Griechenland, Bordsprache: International (Englisch, Italienisch, Deutsch, Französisch), Bordwährung: Euro, Tonnage: 13.995 BRT, Länge/ Breite: 148 Meter/22 Meter, Tiefgang: 6,10 Meter, Stabilisatoren: ja, Geschwindigkeit: 18,5 Knoten, Decks: 7 Passagierdecks, Aussenkabinen: 261, Innenkabinen: 113, Spannung: 220 Volt, Ärztliche Versorgung: Bordhospital, Bars/Lounges: 4, Aufzüge: 2, Kreditkarten: Visa, Mastercard, American Express, Shopping: Duty-Free Shops, Einkaufszentrum, Restaurant: 1 und Cafeteria, Sonstiges: Internet-Ecke, Wäscherei, Foto-Galerie, Bibliothek, Sport/Wellness: Friseur, Beautysalon, Sauna, Massage, Fitness-Raum, Swimmingpool: 1, Unterhaltung: Casino, Lounge, Bar, Showprogramm, diverse Kurse, Deckspiele, Nachtklub/Diskothek
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.louiscruises.com.
München, April 2008: Das Mittelklasse-Kreuzfahrtschiff MS CORAL der griechisch/zypriotischen Reederei Louis Cruise Lines hat sich einem Facelifting unterzogen und befährt nun das westliche Mittelmeer ab/bis Genua mit mehr Komfort und noch mehr Bordangebot. So erhielt die Lady 30 neue Kabinen auf dem Zeus-Deck, ebenfalls auf Deck 9 lädt die neu gebaute Nefeli-Bar zu einem Drink ein und eine erneuerte Klimaanlage sorgt für kühle Frische an Bord des Schiffes. Weiters wurde das Casino/Kino zu einer Mehrzwecklounge umgebaut, eine moderne Musikanlage im Hauptrestaurant sorgt für die passende musikalische Stimmung und die Wandverkleidungen in den Korridoren wurden komplett erneuert. „Auch in den Passagierkabinen hat sich einiges getan", fügt Alexander Gessl, Geschäftsführer von AIR-MARITIME Seereisen, seit 2004 Generalvertretung von Louis Cruise Lines in Österreich und Deutschland, hinzu. „Badezimmerrenovierungen, neue Teppiche und Tapeten sowie neue Deckenverkleidungen und Polsterungen in den Kabinen sorgen dafür, dass sich unsere Gäste in den eigenen vier Wänden rundherum wohl fühlen."
Passagiere können sich im April, Mai und Juni 2008 bereits ab 359,- Euro (Innen-Kabine) und ab 459,- Euro (Außenkabine) pro Person im Rahmen der 8tägigen Reisen persönlich vom neuen Aussehen der MS CORAL überzeugen. Start- und Zielhafen ist Genua, angesteuert werden Marseille, Palma de Mallorca, Almeria, Malaga, Tanger, Gibraltar, Ibiza und Barcelona. Ein Bustransfer ab/bis Deutschland nach Genua kann für 149,- Euro pro Person dazugebucht werden. Die Termine sind der 26. April, der 03., 10., 24. & 31. Mai sowie der 07., 14., 21. & 28. Juni 2008. Im Reisepreis eingeschlossen sind die Vollpension an Bord, ein 24-Stunden-Kabinenservice, die Benutzung aller Bordeinrichtungen im Passagierbereich, Veranstaltungen und Unterhaltungsprogramm an Bord, eine deutschsprachige Bordbetreuung sowie der Treibstoffzuschlag von 35 Euro pro Vollzahler.
Technische Daten MS CORAL
Reederei: Louis Cruise Lines, Veranstalter: Air-Maritime Seereisen, Baujahr: 1971 / 2005+ 2008 Schiffsrenovierungen, Flagge: Griechenland, Bordsprache: International (Englisch, Italienisch, Deutsch, Französisch), Bordwährung: Euro, Tonnage: 13.995 BRT, Länge/ Breite: 148 Meter/22 Meter, Tiefgang: 6,10 Meter, Stabilisatoren: ja, Geschwindigkeit: 18,5 Knoten, Decks: 7 Passagierdecks, Aussenkabinen: 261, Innenkabinen: 113, Spannung: 220 Volt, Ärztliche Versorgung: Bordhospital, Bars/Lounges: 4, Aufzüge: 2, Kreditkarten: Visa, Mastercard, American Express, Shopping: Duty-Free Shops, Einkaufszentrum, Restaurant: 1 und Cafeteria, Sonstiges: Internet-Ecke, Wäscherei, Foto-Galerie, Bibliothek, Sport/Wellness: Friseur, Beautysalon, Sauna, Massage, Fitness-Raum, Swimmingpool: 1, Unterhaltung: Casino, Lounge, Bar, Showprogramm, diverse Kurse, Deckspiele, Nachtklub/Diskothek
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.louiscruises.com.
Dienstag, Juli 12, 2005
BGH: Binnenkreuzfahrten
Nr. 105/2005
Unbeschränkte Haftung von Kapitän, Schiffseigner und
Reiseveranstalter für Verletzungen der Teilnehmerin an einer
Binnenkreuzfahrt
Dem u.a. auch für Binnenschiffahrtsrecht zuständigen VI. Zivilsenat des BGH lag der Fall einer Frau zur Entscheidung vor, die durch das Herabstürzen eines unzureichend gesicherten Sonnendachs auf einem den Oder-Havel-Kanal befahrenden Kreuzfahrtschiff eine Querschnittlähmung erlitt. Sie begehrte vom Kapitän, dem Schiffseigner und dem Reiseveranstalter Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Der Kapitän hatte das Halteseil des Sonnendachs auf Zuruf eines Mitarbeiters gelöst, ohne sich zuvor vergewissert zu haben, ob das Sonnendach anderweitig ausreichend gesichert war.
Wenn das Verhalten des Kapitäns lediglich als einfache Fahrlässigkeit einzustufen wäre, wäre die Haftung der Beklagten nach binnenschiffahrtsrechtlichen Sonderregeln auf einen Betrag von 320.000 DM beschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit verliert der Beförderer dagegen das Recht auf Haftungsbeschränkung.
Landgericht und Berufungsgericht haben ein grob fahrlässiges Verhalten des Kapitäns und auch eine unbeschränkte Haftung des Schiffseigners und des Reiseveranstalters bejaht.
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Wertung der Instanzgerichte bestätigt. Weiter hat er klargestellt, dass durch den Einigungsvertrag das Binnenschiffahrtsrecht der Bundesrepublik auf das Beitrittsgebiet der ehemaligen DDR erstreckt wurde. Die im Einigungsvertrag berücksichtigten Unterschiede in der seerechtlichen Haftung aufgrund des Beitritts der DDR zum Athener Übereinkommen über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See von 1974 bestehen für das Binnenschiffahrtsrecht nicht.
Wegen Verfahrensfehlern des Berufungsgerichts zur Höhe der geltend gemachten Ansprüche hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs das angefochtene Urteil zum Teil aufgehoben und das Verfahren insoweit an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Berufungsgericht wird nun sowohl die Höhe zukünftiger Rentenzahlungen als auch die Kosten eines behindertengerechten Umbaus für den Zweitwohnsitz der Klägerin zu klären haben.
Urteil vom 12. Juli 2005 – VI ZR 83/04
Brandenburgisches OLG – 7 U 186/03
Karlsruhe, den 12. Juli 2005
Unbeschränkte Haftung von Kapitän, Schiffseigner und
Reiseveranstalter für Verletzungen der Teilnehmerin an einer
Binnenkreuzfahrt
Dem u.a. auch für Binnenschiffahrtsrecht zuständigen VI. Zivilsenat des BGH lag der Fall einer Frau zur Entscheidung vor, die durch das Herabstürzen eines unzureichend gesicherten Sonnendachs auf einem den Oder-Havel-Kanal befahrenden Kreuzfahrtschiff eine Querschnittlähmung erlitt. Sie begehrte vom Kapitän, dem Schiffseigner und dem Reiseveranstalter Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Der Kapitän hatte das Halteseil des Sonnendachs auf Zuruf eines Mitarbeiters gelöst, ohne sich zuvor vergewissert zu haben, ob das Sonnendach anderweitig ausreichend gesichert war.
Wenn das Verhalten des Kapitäns lediglich als einfache Fahrlässigkeit einzustufen wäre, wäre die Haftung der Beklagten nach binnenschiffahrtsrechtlichen Sonderregeln auf einen Betrag von 320.000 DM beschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit verliert der Beförderer dagegen das Recht auf Haftungsbeschränkung.
Landgericht und Berufungsgericht haben ein grob fahrlässiges Verhalten des Kapitäns und auch eine unbeschränkte Haftung des Schiffseigners und des Reiseveranstalters bejaht.
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Wertung der Instanzgerichte bestätigt. Weiter hat er klargestellt, dass durch den Einigungsvertrag das Binnenschiffahrtsrecht der Bundesrepublik auf das Beitrittsgebiet der ehemaligen DDR erstreckt wurde. Die im Einigungsvertrag berücksichtigten Unterschiede in der seerechtlichen Haftung aufgrund des Beitritts der DDR zum Athener Übereinkommen über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See von 1974 bestehen für das Binnenschiffahrtsrecht nicht.
Wegen Verfahrensfehlern des Berufungsgerichts zur Höhe der geltend gemachten Ansprüche hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs das angefochtene Urteil zum Teil aufgehoben und das Verfahren insoweit an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Berufungsgericht wird nun sowohl die Höhe zukünftiger Rentenzahlungen als auch die Kosten eines behindertengerechten Umbaus für den Zweitwohnsitz der Klägerin zu klären haben.
Urteil vom 12. Juli 2005 – VI ZR 83/04
Brandenburgisches OLG – 7 U 186/03
Karlsruhe, den 12. Juli 2005
Mittwoch, Oktober 13, 2004
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